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I. Sportordnung

1. Welche Wettkampfsysteme gibt es und werden in Österreich angewendet?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme (Auszug).

  1. MEISTERSCHAFTSSYSTEM:*) (Round Robin)
  2. CUPSYSTEM:
  3. VIER-GRUPPEN-SYSTEM:*) (Cupsysstem mit erweiterter Hoffnungsrunde)
  4. VIER-GRUPPEN-SYSTEM: mit kompletter Trostrunde
  5. VIER-GRUPPEN-SYSTEM: mit Viertelfinal-Trostrunde (EJU/IJF)
  6. POOLSYSTEM:*)

*) Die so gekennzeichneten Wettkampfsysteme werden in Österreich am häufigsten angewendet.


2. Erläutern Sie das Meisterschaftssystem (einschließlich der Auswertung anhand einer Wettkampfliste).

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme.

MEISTERSCHAFTSSYSTEM: (Round Robin / für 2 – 5 Judoka)

In jeder Gewichtsklasse bzw. Auslosungseinheit kämpft jeder gegen jeden.

Bei Einzelmeisterschaften/-turnieren wird das Meisterschaftssystem angewendet, wenn in einer Gewichtsklasse weniger als 6, mindestens aber 2 Judoka teilnehmen. (Klassiert wird bei 2 Judoka nur der 1. Platz (ausgenommen, wenn der/die 2. Platzierte einen Kampf gewonnen hat), bei 3 Judoka die/der 1. und 2. (der 3. nur dann, wenn  er/sie einen Kampf gewonnen hat), bei 4 und 5 StarterInnen der 1., 2. und 3.)

Bei 2 Judoka ist die-/derjenige Gesamtsieger*In, die/der 2 Kämpfe gewonnen hat (BEST OF 3). Diese Bestimmung gilt generell, auch wenn ursprünglich für diesen Bewerb ein anderer Austragungsmodus ausgeschrieben worden war. Bei zwei oder mehreren Judoka vom gleichen Verein hat die Auslosung so zu erfolgen, dass Vereinsgleiche zuerst kämpfen.

Bei Mannschaftsmeisterschaften/-turnieren wird das Meisterschaftssystem im Allgemeinen nur dann angewendet, wenn es als Austragungsmodus für den betreffenden Bewerb ausgeschrieben wurde, wobei die Auslosung nach dem im Anhang „Paarungsschlüssel“, aufgestellten Schema erfolgt. Nehmen an einem Bewerb nur 3 Mannschaften teil, kann der/die Turnierdirektor*In das Meisterschaftssystem anwenden lassen, auch wenn ursprünglich für diesen Bewerb ein anderer Austragungsmodus ausgeschrieben wurde.

Sind bei österreichischen Meisterschaften bzw. der Staatsmeisterschaft nur 2 Judoka in einer Gewichtsklasse abgewogen, so werden diese automatisch in die nächst höhere Gewichtsklasse gelost. es werden nur Gewichtsklassen ab mind. 3 Judoka ausgetragen. Die Ausnahme stellt bei Frauen und Männern das Schwergewicht dar, wo auch eine Gewichtsklasse mit nur 2 Judoka ausgetragen werden kann.

Bei österreichischen Meisterschaften gilt generell, dass eine Medaille nur dann vergeben wird, wenn zumindest ein Kampf gewonnen wurde.

Die Auswertung/Siegerermittlung eines nach dem Meisterschaftssystem ausgetragenen Bewerbes erfolgt nach den in Kap. 18 angeführten Kriterien.

Bei österreichischen Meisterschaften gilt generell, dass eine Medaille nur dann vergeben wird, wenn zumindest ein Kampf gewonnen wurde.

Die Auswertung des Meisterschaftssystems bei Einzelwettkämpfen obliegt nach folgenden Kriterien:

  1. Anzahl der Siege
  2. Anzahl der Wertungspunkte
    • (Ippon: 10 Punkte,
    • Waza-ari: 7 Punkte,
    • Hantei: 1 Punkt)
  3. Ergebnis des direkten Vergleiches der Platzierten
  4. Körpergewicht
    • (die/der Leichtere ist vor den Schwereren zu reihen; Feststellung des Körpergewichts eroflgt unmittelbar nach Beendigung des letzten Kampfes der Gewichtsklasse). Wenn das Gewicht bereits EDV-mäßig erfasst wurde, werden die gespeicherten Daten zur siegerermittlung herangezogen.

Anmerkung:   Verletzt sich ein Judoka bei einem Kampf so schwer, dass ein weiteres Antreten nicht mehr möglich ist, oder wird er/sie durch HANSOKUMAKE vom restlichen Bewerb ausgeschlossen, sind die noch ausstehenden Kämpfe mit FUSEN-GACHI also mit 10 Punkten (Art. 25 WKR) für den/die Gegner*In zu entscheiden.

Die Auswertung des Meisterschaftssystems bei Mannschaftmeisterschaften/-turnieren erfolgt nach folgenden Krieterien:

  1. Anzahl der Tabellenpunkte
    • (Sieg = 2 Punkte,
    • Unentschieden = 1 Punkt)
  2. Anzahl der Mannschaftssiege
  3. Differenz der Einzelsiege
    • (Einzelsiege minus Einzelniederlagen)
  4. Differenz der Unterbewertungspunkte
    • (Unterbewertung Sieg minus Unterbewertung Niederlagen
      • Ippon: 10 Punkte
      • Waza-ari: 7 Punkte
      • Hantei: 1 Punkt
  5. Ergebnis des Vergleiches der Mannschaften gegeneinander
    • (Direktes Duell)
  6. Stichkämpfe
    • (Losentscheid von 3 Stichkämpfen, auch unbesetzte Gewichtsklassen können gelost werden.) Änderungen sind durch das Reglement der jeweiligen Meisterschaft oder durch die Ausschreibung möglich.

Die tatsächliche Auswertung des Meisterschaftssystems kann in der Ausschreibung auch verändert behandelt werden (z.B. Mixed Team Bewerbe,…)


3. Erläutern Sie das Cupsystem (einschließlich dem Erstellen der Hoffnungsrunde anhand einer Wettkampfliste).

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme.

CUPSYSTEM: (für 6 und mehr Judoka)

Die/der Besiegte scheidet unmittelbar nach ihrer/seiner Niederlage endgültig aus. Die/der Gewinner*In des letzten Kampfes (Finale) ist Cupsieger*In, die/der Verlierer*In des Finales ist Zweite/r. Die VerliererInnen der Semifinalkämpfe sind 3.-Platzierte.

Teilnehmer*Innen vom gleichen Verein sind in verschiedenen Gruppen zu losen.

Die Auswertung/Siegerermittlung eines nach dem Cupsystem ausgetragenen Bewerbs erfolgt nach folgenden Kriterien.

  1. Die/Der Gewinner*In des Finalkampfes ist die/der Sieger*In
  2. Die/Der Unterlegene des Finalkampfes ist 2.
  3. Die Unterlegenen im Kampf um den Finaleinzug (Semifinale) sind ex aequo 3.

4. Erläutern Sie das Cupsystem (4-Gruppensystem) mit Viertelfinal-Hoffnungsrunde (einschließlich dem Erstellen der Hoffnungsrunde anhand einer Wettkampfliste).

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme.

VIER-GRUPPENSYSTEM mit Viertelfinal-Trostrunde: (für 6 und mehr Judoka)

Die Judoka werden in 4 Gruppen (A bis D) aufgeteilt. Die Gruppensieger*Innen werden im Cupsystem ermittelt, sie kämpfen gegeneinander (A gegen B und C gegen D) im Semifinale um den Finaleinzug. Die Unterlegenen der Semifinale wechseln in der Trostrunde die Gruppe. Die/der Verlierer*In aus A gegen B ist im Bronzemedaillenkampf der Gruppe CD und umgekehrt.

Danach werden die Judoka der Hoffnungsrunde ermittelt, wobei nur die Verlierer*Innen des Viertelfinales (letzten Acht) in die Trostrunde. Hier kämpft die/der Verlier*In des Viertelfinales der Gruppe A gegen die/den Verlierer*In des Viertelfinales der Gruppe B. Die/der Sieger*In kämpft im Bronzemedaillenkampf gegen die/den Verlierer*In des Semifinale CD. Die/der Verlierer*In des Viertelfinales der Gruppe C kämpft gegen die/den Verlierer*In des Viertelfinales der Gruppe D. Die/der Sieger*In kämpft im Bronzemedaillenkampf gegen den/die Verlierer*In des Semifinale AB.

Das 4-Gruppen-System mit Viertefinal-Trostrunde kommt standardmäßig bei allen IJF-Event zum Einsatz.

Die Siegerermittlung erfolgt bei EINZELWETTKÄMPFEN nach folgenden Kriterien:

  1. Die/Der Gewinner*In des Finalkampfes ist der/die Sieger*In
  2. Die/Der Unterlegene des Finalkampfes ist 2.
  3. Die Sieger*Innen der Hoffnungsrunde (Bronzemedaillenkämpfe) sind ex aequo 3.
    Die Unterlegenen der Bronzemedaillenkämpfe sind ex aequo 5.
    Die Unterlegenen der letzten Trostrundenkämpfe sind ex aequo 7.

Die Siegerermittlung erfolgt bei MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN/-TURNIEREN nach folgenden Kriterien:

  • Die Auswertung/Siegerermittlung erfolgt gleich wie bei Einzelmeisterschaften/-turnieren
  • Bei eventuell erforderlichen Stichkämpfen gilt das Vorgehen des Meisterschaftssystems
  • Die tatsächliche Auswertung des Meisterschaftssystems kann in der Ausschreibung auch verändert be-handelt werden (z.B.: Mixed Team Bewerbe, …)

5. Erläutern Sie das Poolsystem (einschließlich der Auswertung anhand einer Wett-kampfliste).

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme.

POOLSYSTEM: (für 6 und mehr Judo)

Jede Gewichtsklasse bzw. Auslosungseinheit wird in Pools gelost. In den Pools kämpft jede/r gegen jede/n. Die Poolsieger*Innen (nach Erfordernis auch die Poolzweiten) kämpfen im Meisterschaftssystem, Cupsystem oder Cupsystem mit Trostrunde gegeneinander bis der Sieger feststeht.

Die Siegerermittlung bei EINZELMEISTERSCHAFTEN erfolgt nach folgenden Kriterien.

  1. Reihung in den Pools: wie Meisterschaftssystem (siehe Frage 2)
  2. Reihung im Bewerb: wie Cupsystem (siehe Frage 3)

Die Siegerermittlung erfolgt bei MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN/-TURNIEREN nach folgenden Kriterien:

  • Die Auswertung/Siegerermittlung erfolgt gleich wie bei Einzelmeisterschaften/-turnieren
  • Bei eventuell erforderlichen Stichkämpfen gilt das Vorgehen des Meisterschaftssystems
  • Die tatsächliche Auswertung des Meisterschaftssystems kann in der Ausschreibung auch verändert be-handelt werden (z.B.: Mixed Team Bewerbe, …)

6. Ist in der Anwendung der in Österreich vorgesehenen Wettkampfsysteme die Kampfbewertung HIKI-WAKE (Unentschieden) möglich?

ANTWORT:

Durch die Änderung der Kampfregeln seit Beginn 2017, dass Kämpfe innerhalb der regulären Kampfzeit nur durch Wertungen, nicht durch Strafen entschieden werden können, werden auch in Mannschaftskämpfen die Begegnungen mittels Golden Score entschieden.

HIKI-WAKE wird nur in besonderen Fällen bei Unfällen verkündet, wenn kein Kämpfer weiterkämpfen kann, oder wenn beide Kämpfer*Innen „gleichzeitig IPPON“ erzielen (in diesem Fall ist aber ein Golden-Score-Kampf vorgesehen!).


7. Welche Wettkampfarten gibt es und ab wann müssen Wettkämpfe gemeldet werden?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 6 – Meisterschaftsarten/Turniere;
ARTIKEL 9 – Meldung von Wettkämpfen

Folgende Meisterschaften/Turniere können von den Organisationen veranstaltet werden:

Österreichischer JUDO Verband

  • Einzelmeisterschaften für weibliche Judoka und männliche Judoka folgender Klassen:
    • Frauen/Männer U16
    • Frauen/Männer U18
    • Frauen/Männer U21
    • Frauen/Männer U23
    • Frauen/Männer (Allgemeine Klasse)
    • Veteranen
    • Behindertensport (G-Judo, …)
  • Mannschaftsmeisterschaften für weibliche Judoka und männliche Judoka folgender Altersklassen:
    • Frauen/Männer U16
    • Mixed-Teams U16
    • Frauen/Männer U18
    • Frauen/Männer U21
    • Frauen/Männer U23
    • Frauen/Männer (Allgemeine Klasse)
    • Mixed-Teams (Allgemeine Klasse)
    • Veteranen
  • Mannschaftscups weiblicher oder männlicher Judoka sämtlicher Altersklassen
  • Verbandsturniere weiblicher oder männlicher Judoka sämtlicher Altersklassen
  • Internationale Verbandsturniere weiblicher oder männlicher Judoka sämtlicher Altersklassen
  • Länderkämpfe weiblicher oder männlicher Judoka sämtlicher Altersklassen
  • Behindertensport (G-Judo, …)
  • KATA Meisterschaften

Die Frage der Startberechtigung ist in dieser Sportordnung geregelt oder wird gegebenenfalls durch die Ausschreibung festgelegt.

Landesverband

  • Einzelmeisterschaften für weibliche Judoka und männliche Judoka folgender Altersklassen:
    • Frauen/Männer U8
    • Frauen/Männer U10
    • Frauen/Männer U12
    • Frauen/Männer U14
    • Frauen/Männer U16
    • Frauen/Männer U18
    • Frauen/Männer U21
    • Frauen/Männer U23
    • Frauen/Männer (Allgemeine Klasse)
    • Veteranen
    • Behindertensport (G-Judo, …)
  • Einzelmeisterschaften ohne oder mit flexiblen Gewichtsklassen für weibliche oder männliche Judoka
  • Mannschaftsmeisterschaften für weibliche und männliche Judoka folgender Altersklassen:
    • Frauen/Männer U10
    • Frauen/Männer U12
    • Frauen/Männer U14
    • Frauen/Männer U16
    • Mixed-Teams U16
    • Frauen/Männer U18
    • Frauen/Männer U21
    • Frauen/Männer U23
    • Frauen/Männer (Allgemeine Klasse)
    • Mixed-Teams (Allgemeine Klasse)
    • Veteranen
  • Mannschaftscups für weibliche oder männliche Judoka
  • Verbandsturniere für weibliche oder männliche Judoka

Turniere für die Altersklasse U8 können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Nur der Jahrgang der 7-jährigen Judoka ist zulässig
  • In Gruppen von max. 2-5 Startern im Meisterschaftssystem
  • Anwendung der ÖJV-Kinderregeln
  • Zusammen mit maximal 4 anderen Altersklassen an einem Tag und Ort
  • Eine Erweiterung der Altersklasse U10 um die 7-jährigen ist ausgeschlossen.
  • Verbandsbewerbe für weibliche oder männliche Judoka
  • Bewerbe für Judoka mit Behinderungen (G-Judo, …)
  • KATA Meisterschaften (geregelt in der Kata-Ordnung)

Verein

  • Vereinsmeisterschaften (nur für Mitglieder des Vereins)
  • Vereinsturniere national und international (bis Austrian Cup) (auch für vereinsfremde Teilnehmer)

Die Verpflichtung der Meldung an LV/ÖJV und die Austragungserfordernisse sind unter Punkt 9 geregelt.

Turniere für die Altersklasse U8 können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Nur der Jahrgang der 7-jährigen Judoka ist zulässig
  • In Gruppen von max. 2-5 Startern im Meisterschaftssystem
  • Anwendung der ÖJV-Kinderregeln
  • Zusammen mit maximal 4 anderen Altersklassen an einem Tag
  • Eine Erweiterung der Altersklasse U10 um die 7-jährigen ist ausgeschlossen.
ART. 9: Meldung von Wettkämpfen und Lehrgängen

Vereinsmeisterschaften/Turniere ohne fremde Beteiligung sind nicht meldepflichtig.

Vereinsmeisterschaften/Turniere in Österreich mit Beteiligung anderer österreichischer Vereine, sind dem zuständigen JLV mindestens 6 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Sind mehr als 3 Vereine beteiligt, gelten alle Bestimmungen dieser Sportordnung und die ÖJV-Wettkampfregeln vollinhaltlich. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Vereinsmeisterschaften/Turniere mit ausländischer Beteiligung in Österreich, sind dem zuständigen JLV und dem ÖJV mindestens 8 Wochen vor dem Wettkampftermin schriftlich zu melden und gelten als genehmigt, sofern sie nicht binnen 2 Wochen nach Einreichung untersagt werden. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Austrian Cups („C Turniere“) in Österreich sind dem ÖJV bis Ende Oktober des Vorjahres schriftlich zu melden und gelten nach erfolgter schriftlicher Zusage des ÖJV als genehmigt. Austrian Cups werden in den offiziellen Terminkalender aufgenommen und sind Schutztermine für die jeweilige Altersklasse. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen benötigen eine aktuelle Judocard, sowie ggf. ein ärztliches Attest.

Der Start bei EJU oder IJF-Wettkämpfen aller Altersklassen bedarf der Genehmigung durch den ÖJV. JLV und Vereine, die Judoka zu Europacups schicken wollen, die nicht im Nationalteam genannt sind, müssen dies dem ÖJV schriftlich melden. Der ÖJV (Sportdirektor*In, zuständige/r Nationaltrainer*In) erteilt daraufhin die Freigabe oder weist das Ansuchen mit Begründung zurück. Nach Freigabe durch den ÖJV erhält der JLV oder Verein die Möglichkeit, diese Judoka in Judobase zu registrieren.

Veranstaltet ein Verein einen Judo-Lehrgang (Trainingslager, Kampfrichterkurs etc.), den er international ausschreiben will, muss er mindestens 6 Wochen vor Abhaltung dieser Veranstaltung die Genehmigung dafür beim ÖJV einholen. Alle österreichischen Teilnehmer*Innen müssen darüber hinaus eine gültige Judocard besitzen.


8. Welche Alters- und Gewichtsklassen gibt es?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 12 – Altersklassen;
ARTIKEL 13 – Gewichtsklassen.

ART. 12: ALTERSKLASSEN

MännerFrauenBezeichnungAlter / Jahre
U8U8Schüler*Innen7
U10U10Schüler*Innen8 und 9
U12U12Schüler*Innen10 und 11
U14U14Schüler*Innen12 und 13
U16U16Schüler*Innen14 und 15
U18U18Jugend / Kadetten15, 16 und 17
U21U21Junioren15 bis 20
U23U2315 bis 22
MännerFrauenAllgemeine Klass / Senioren15 und älter
M1F1Veteranen30 bis 34
M2F2Veteranen35 bis 39
M3F3Veteranen40 bis 44
M4F4Veteranen45 bis 49
M5F5Veteranen50 bis 54
M6F6Veteranen55 bis 59
M7F7Veteranen60 bis 64
M8F8Veteranen65 bis 69
M9F9Veteranen70 bis 74

Grundsätzlich führt der ÖJV keine Meisterschaften und Turnier für die Altersklassen U14 und da-runter durch.

Der Start von Judoka der Altersklasse U8 (7-jährige und jünger) in höheren Klassen ist untersagt.

Ein Start von Judoka der Altersklassen U10, U12 und U14 in höheren Altersklassen ist nicht ge-stattet. Die/der Turnierdirektor‘In kann im Einzelfall ein Aufsteigen in Absprache mit dem Trainer vornehmen, wenn die/der Judoka in ihrer/seiner Alters- und Gewichtsklasse keine/n Gegner*In hat.

ART. 13: GEWICHTSKLASSEN

Männliche Judoka
AltersklasseU8U10U12U14U16U18U21U23AK / VET
Alter/Jahre78 – 910 – 1112 – 1313 – 1515 – 1715 – 2015 – 2215 und älter
+18-20+18-20+22-24+27-30+34-38+42-46+50-55+55-60+55-60
+20-22+20-22+24-27+30-34+38-42+46-50+55-60+60-66+60-66
+22-24+22-24+27-30-34-38+42-46+50-55+60-66+66-73+66-73
+24-27+24-27+30-34+38-42+46-50+55-60+66-73+73-81+73-81
Gewicht in kg+27-30+27-30+34-38+42-46+50-55+60-66+73-81+81-90+81-90
+30-34+30-34+38-42+46-50+55-60+66-73+81-90+90-100+90-100
+34-38+34-38+42-46+50-55+60-66+73-81+90-100+100+100
+38-42+38-42+46-50+55-60+66-73+81-90+100
+42-46+42-46#50-55+60-66+73-81+90
+46*+46*+55*+66*+81*
Weibliche Judoka
AltersklasseU8U10U12U14U16U18U21U23AK / VET
Alter/Jahre78 – 910 – 1112 – 1313 – 1515 – 1715 – 2015 – 2215 und älter
+18-20+18-20+20-22+22-25+28-32+33-36+40-44+44-48+44-48
+20-22+20-22+22-25+25-28+32-36+36-40+44-48+48-52+48-52
+22-25+22-25+25-28-28-32+26-40+40-44+48-52+52-57+52-57
+25-28+25-28+28-32+32-36+40-44+44-48+52-57+57-63+57-63
Gewicht in kg+28-32+28-32+32-36+36-40+44-48+48-52+57-63+63-70+63-70
+32-36+32-36+36-40+40-44+48-52+52-57+63-70+70-78+70-78
+36-40+36-40+40-44+44-48+52-57+57-63+70-78+78+78
+40-44+40-44+44-48+48-52+57-63+63-70+78
+44-48+44-48+48-52+52-57+63-70+70
+48*+48*+52*+57*+70*

*Zusatzregelung zu den Alters- und Gewichtsklassen im Nachwuchsbereich (U10, U12, U14 und U16):

Bei Einzelturnieren kann der/die Turnierdirektor*In beim Wiegen in der untersten und obersten Gewichtsklasse das tatsächliche Körpergewicht ermitteln lassen und am oberen Ende Gewichtsklassen hinzufügen.

Bei der Ermittlung der Gewichtsklasse in der Altersklasse U21 und darüber wird keine Abweichung toleriert. Es gilt das reine Körpergewicht, die Abwaage erfolgt in Unterwäsche oder nackt.

Bei der Abwaage der U18 und jüngerer Altersklassen müssen die Burschen eine Unterhose tragen und die Mädchen eine Unterhose und ein T-Shirt – Abwaage nackt ist verboten. Dafür wird eine Toleranz von 0,1 kg gewährt.

Die Abwaage muss so organisiert werden, dass auf die Diskretion der Judoka Rücksicht genommen wird. Weibliche Judoka werden ausschließlich von weiblichen Kampfrichterinnen gewogen und männliche Judoka ausschließlich von männlichen Kampfrichtern.

Bei Dezimalwaagen wird lediglich die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt!

Mixed Teams
Allgemeine Klasse*
Frauen-57-70+70
Männer-73-90+90
U16
Frauen+32-40+40-48+48-57+57-70
Männer+38-46+46-55+55-66+66-81
*Siehe Sport und Organisation Rules der IJF (Olympischer Mixed Team Bewerb)

9. Welche Kampfzeiten gibt es für die Altersklassen U16, U18, U21, U23 und allgemeine Klasse?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 14 – Kampfzeiten.

KAMPFZEITEN

Altersklassen
(Frauen / Männer)
Kampfzeit
(in Minuten)
Golden Score
(in Minuten)
U820 (Hantei)*
U1022 (dann Hantei)*
U1222 (dann Hantei)*
U142ohne Limit
U163ohne Limit
U184ohne Limit
U214ohne Limit
U234ohne Limit
AK4ohne Limi
F1/M1 – F6/M63ohne Limit
F7/M7 – F9/M92,51 (dann Hantei)
*Schülerregeln des ÖJV gültig mit 01.01.2024

Die Kampfzeitverlängerung durch „Golden Score“ wird bei allen Bewerben angewendet. Jeder JUDOKA hat das Recht auf zumindest 10 Minuten Pause zwischen zwei Kämpfen.

In den Altersklasse U8 – U14 kann die Pausenzeit auch auf 5 Minuten reduziert werden.


10. Wer ist für die Durchführung der nationalen Einzelbewerbe verantwortlich und wer richtet sie aus?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 6 – Meisterschaften/Turniere;
ARTIKEL 12 – Altersklassen; Statuten des ÖJV und JLV-Wien.

Welche Einzelbewerbe auf Bundesebene durchgeführt werden können, wird in Art. 6 SOR aufgezählt. Siehe dazu die Ausführungen zu Frage 7.

ART. 12 SOR besagt: … Grundsätzlich führt der Österreichische Judoverband keine Meisterschaften und Turniere für die Altersklasse U14 und darunter durch.

Daraus lässt sich ableiten, dass es in solchen Fällen der ÖJV den Landesverbänden in ihrem Verantwortungsbereich überlässt, entsprechende Bestimmungen für die Altersklassen U14 und darunter zu erlassen.

Auf nationaler Ebene sind der ÖJV und das ÖDK verantwortlich. Die Ausrichtung solcher Bewerbe wird an einen Landesverband vergeben. Dieser kann die Meisterschaft an einen Verein delegieren, die Verantwortung bleibt beim Landesverband.

(Siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel III. ORGANISATION)


11. Welche JUDOKA müssen ein ärztliches Attest vorweisen und wer darf ein solches ausstellen?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 5 – Ärztliches Attest.

Alle Judoka bis einschließlich der Altersklasse U18 benötigen einmalig ein ärztliches Attest.

Das ärztliche Attest kann von jeder/jedem Humanmediziner*In mit jus practicandi (Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung) ausgestellt werden. Das Attest dient zur Feststellung der prinzipiellen Eignung für den Judo-Sport und wird entweder im Judopass oder auf einem separaten Dokument vermerkt. Der Verein kann das Attest vom zuständigen Landesverband bestätigen und somit auf https://www.judojama.org eintragen lassen, wodurch auch eine Attestbestätigung auf der Judocard vermerkt wird.

Das Attest muss nicht erneuert werden und kann auch nicht ablaufen. Ohne ärztlichem Attest (Judopass, Dokument, Judocard oder https://www.judojama.org) ist für die Altersklasse U8 – U18 kein Start an Wettkämpfen möglich. Sollten Judoka der Altersklasse U16 und U18 in der Altersklasse U21 und höher antreten, ist ebenso ein ärztliches Attest notwendig.


12. Was ist am Wettkampfort zu beachten, um einen effizienten Ablauf des Wettkampfes zu ermöglichen?

ANTWORT:

Als Kämpfer
…soll man zu einem Wettkampf mitnehmen:

  • Judopass (JudoCard, JudoAustria-App am Mobiltelefon)
  • 2 Judogi (1 weiß, 1 blau)
  • Trainingsanzug
  • Socken
  • Haus- oder Turnschuhe (geeignet für eine Halle)
  • Getränk(e)
  • Duschutensilien

…soll man für einem Wettkampf bekenken:

  • Ca. 1 Stunde vor dem Wettkampf nichts mehr essen.
  • Rechtzeitiges Eintreffen am wettkampfort.
  • Angemessenes Aufwärmen.
  • Ständig mit dem Betreuer Verbindung halten.
  • auf die Ansagen der Wettkampfleitung und der Tischbesatzung zu achten.
  • sich in unmittelbarer Nähe der Matte aufzuhalten, auf der die eigene Gewichtsklasse ausgetragen wird.

Als Betreuer
…soll man zu einem Wettkampf mitnehmen:

  • Mobiltelefon, auf dem die JudoAustria-App installiert ist mit den JudoCards der eigenen Judoka
  • Schreibzeug
  • Ersatz-Judogi in zwei Farben und in ausreichender Anzahl
  • Eventuell Verbandszeug

…soll man für einem Wettkampf bedenken:

  • Rechtzeitiges Registrieren des Kämpfers via JAMA.
  • Rechtzeitiges Eintreffen am Wettkampfort.
  • Rechtzeitiges Anmelden des Kämpfers.
  • Den Kämpfer in Bezug auf den Beginn der Abwaage, den Beginn der Kämpfe zu instruieren.
  • Den Kämpfer während des Kampfes nicht durch unnötige Zurufe verunsichern oder aus dem Konzept bringen.
  • Sich in einem angemessenen Abstand zur Wettkampffläche aufhalten.

13. Welche Lizenzen gibt es und wie werden diese vergeben?

ANTWORT:

SOR 2023/ ARTIKEL 11 – Lizenzarten.

ART. 11 SOR: LIZENZARTEN

1. JUDOCARD (LIZENZ A):

Judocard des aktuellen Jahres

Gültig für Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an Meisterschaften/Turnieren und Aktivitäten des ÖJV (JLV/Verein) für den letzten in JAMA eingetragenen Verein. Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zusätzlich andere Staatsbürgerschaften besitzen, können nur dann als Lizenz A geführt werden, wenn sie auch in IJF-Judobase/der Weltrangliste (U18, U21, Seniors) als Österreicher*Innen geführt sind.

Bei einem Vereinswechsel bleibt die Linzez A für den/die Judoka bestehen und die Judocard wird vom alten auf den neuen Verein übertragen.

2. LIZENZ B:

Allgemeine Lizenz für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft

Gültig für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft zur Teilnahme an allen Meisterschaften/Turnieren und Aktivitäten des ÖJV (JLV/Verein) mit Ausnahme der Einzelstaatsmeisterschaft Frauen/Männer und Kata, für den zuletzt in JAMA eingetragenen Verein. Zum Erlangen der Lizenz B müssen sie seit mindestens 1 Jahr einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich nachweisen können (bestätigt durch Meldezettel und Arbeitsbestätigung, Bestätigung des Flüchtlingsstatus, Schulzeugnis, Sichtvermerk etc.). Lizenznehmer*Innen B unterliegen sämtlichen Bestimmungen des ÖJV, gleich österreichischen Staatsbürger*Innen. Für Judoka, die in IJF-Judobase/der Weltrangliste (Cadettes, Juniors, Seniors) für ihre Nation (nicht Österreich) geführt sind, kann keine Lizenz B ausgestellt werden, bzw. wird eine bereits ausgestellte Lizenz ungültig.

Eine Liznez B kann erst wieder ausgestellt werden, wenn der/die betroffene Judoka schriftlich versichert, dass er/sie international nicht mehr für eine andere Nation als Österreich antritt und dies auch von der betroffenen Judo-Föderation schriftlich bestätigt wird.

Soll der/die Judoka trotzdem nochmals unter einer anderen Nationalität international antreten, so bleibt ihm die Lizenz B auf Lebenszeit verwehrt.

Bei einem Vereinswechsel bleibt die Lizenz B für den/die Judoka bestehen und die Judocard wird vom alten auf den neuen Verein übertragen.

3. LIZENZ C:

Ausländer*Innen-Gastlizenz für Mannschaftsmeisterschaften in Österreich

Gültig für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft ausschließlich für den Verein und den Bewerb, für den die Genehmigung erteilt wurde. Judoka, die im Besitz einer solchen Lizenz sind, dürfen auch für andere Vereine im Ausland an den Start gehen, soweit dies die Bestimmungen der jeweiligen Föderation zulassen. Judoka, die auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in IJF-Judobase/der Weltrangliste (U18, U21, Seniors) aber für eine andere Nation genannt sind, benötigen für den Start für einen österreichischen Verein ebenfalls die Lizenz C. Diese Judoka müssen beim beantragenden Verein via JAMA gemeldet sein und eine gültige Judocard besitzen.

4. LIZENZ E:

Zweitlizenz für österreichische Staatsbürger und Lizenzkämpfer “B” bei einem Inlandsverein

Gültig für Judoka mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Judoka mit Lizenz “B”, die bei Mannschaftsmeisterschaften im Inland für einen anderen als ihren zuletzt in JAMA eingetragenen österreichischen Verein an den Start gehen. Eine solche Lizenz wird pro Ligasaison maximal für einen Zweitverein und einen Mannschaftsbewerb erteilt und ist von der Genehmigung des Stammvereines abhängig. Für die ÖM Mixed Team (U16 oder AK) kann eine weitere Lizenz E pro Kalenderjahr gelöst werden.

Bei einem Vereinswechsel verfällt die Linzenz E für den/die Judoka und die Liznez muss ggf. erneut beantragt werden.

Eine Lizenz ist ab Ausstellungsdatum gültig und ihre Gültigkeit endet mit dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Wird für eine/n Lizenznehmer*In “B” zum dritten Mal in Folge eine Lizenz beantragt, ist diese unbefristet gültig (so lange eine Judocard bezogen wird). Diese Regelung der automatischen Lizenzverlängerung gilt nur für Lizenz B.

Die Lizenzen C und E gelten für die jeweilige Ligasaison.

Landesverbände können in Bezug auf Lizenz B, C und E für ihre Landesligen eigene Bestimmungen in Anwendung bringen.


14. Welche Kriterien gelten für die Ausrichtung von Turnieren für die Altersklasse U8?

ANTWORT:

SOR 2023/ ARTIKEL 5 – Ärztliches Attest;
ARTIKEL 6 – Meisterschaften und Turniere (Auszug);
ARTIKEL 12 – Altersklassen (Auszug).

ART: 5: ÄRZTLICHES ATTEST

…Ohne ärztlichem Attest (Judopass, Dokument, Judocard oder https://www.judojama.org) ist für die Altersklasse U8 – U18 kein Start an Wettkämpfen möglich. …

ART. 6: MEISTERSCHAFTEN UND TURNIERE

Turniere für die Altersklasse U8 können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Nur der Jahrgang der 7-jährigen Judoka ist zulässig
  • In Gruppen von max. 2-5 Startern im Meisterschaftssystem
  • Anwendung der ÖJV-Kinderregeln
  • Zusammen mit maximal 4 anderen Altersklassen an einem Tag

Eine Erweiterung der Altersklasse U10 um die 7-jährigen ist ausgeschlossen. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Frage 7.

ART: 12: ALTERSKLASSEN

…Der Start von Judoka der Altersklasse U8 (7-jährige und jünger) in höheren Klassen ist untersagt. …


15. Welche Daten hat die Ausschreibung zu enthalten?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 10 – Ausschreibung von Wettkämpfen.

Die Ausschreibung der Meisterschaften/Turniere ist mindestens vier Wochen vor dem Durchführungstermin zu versenden. Ausschreibungen müssen folgende Punkte enthalten:

  1. Bezeichnung der Meisterschaft/des Turniers
  2. Ort des Wettkampfes
  3. Termin des Wettkampfes
  4. Zeitplan
  5. Nennform und Nennungsschluss
  6. Startgebühr
  7. Startberechtigung
  8. Jahrgänge
  9. Gewichtsklassen
  10. Durchführungssystem(e)
  11. Kampfzeiten
  12. Auszeichnung
  13. Turnierdirektor*In
  14. Verantwortliche/r Kampfrichter*In
  15. Ärztliche Betreuung/Rettung
  16. Proteste
  17. Haftungserklärung

Bei Meisterschaften des ÖJV erhält der veranstaltende Landesverband ein Veranstaltungshandbuch und einen Mattenplan übersendet. Im Veranstaltungshandbuch sind alle für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Judo-Veranstaltung notwendigen Daten, wie Größe der Wettkampfflächen, Anzahl der Kampfflächen, erforderliche Einrichtungen und Geräte, sowie der erforderliche Personalbedarf angeführt.

Innerhalb des vorgeschriebenen Termins muss der Veranstalter dem ÖJV bindend erklären, ob er/sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Meisterschaft/des Turniers in der Lage ist.

Der Zeitplan muss enthalten:

  • Beginn der Abwaage
  • Ende der Abwaage
  • Beginn des Wettkampfes sowie voraussichtlicher Zeitpunkt für Bronzemedaillenkämpfe und Finale.

Ist es aus organisatorischen Gründen erforderlich, die Beginnzeit der Finalkämpfe anzugeben, ist diese ebenso wie ein eventuelles Rahmenprogramm in Absprache mit dem ÖJV festzulegen.

Bei Schüler*Innenmeisterschaften ist bei Festlegung der Beginnzeit auf die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes zu achten, bzw. sind solche Meisterschaften/Turniere nach Möglichkeit an Sonn- und Feiertagen zu terminieren.

Bei Meisterschaften/Turnieren, deren Starter*Innen nicht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterliegen, ist für die Festlegung der Beginnzeiten die Dauer der entsprechenden Vorjahrsveranstaltung als Grundlage zu verwenden.

Eine Änderung der Veranstaltungszeiten durch die/den Turnierdirektor*In am Wettkampfort kann nach Absprache mit dem Veranstalter und der/dem höchsten anwesenden offiziellen Vertreters*In des ÖJV durchgeführt werden.


16. Welche Angaben hat der Punkt Teilnahmeberechtigung zu enthalten?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 2 – An- und Abmeldung beim JUDO-Landesverband und ÖJV;
ARTIKEL 4 – Allgemeine Start-/Teilnahmeberechtigung,
ARTIKEL 11 – Lizenzarten.

ART. 2 SOR: AN- UND ABMELDUNG BEIM JUDO-LANDESVERBAND UND ÖJV

Zur Neuanmeldung einer/eines Judoka ist diese/r vom Verein in der Datenbank JAMA einzutragen und eine Judocard beim zuständigen Judo-Landesverband (JLV) zu bestellen. Pflichtfelder in JAMA sind: Name und Vorname, Beginn der Mitglied-schaft, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Foto und Adresse. Der Verein hat ein Foto der/des Judoka in JAMA hochzu-laden. Die gültige Judocard ist auf JAMA bzw. in der Judo Austria App ersichtlich (hierfür ist die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich). Mit 2021 entfällt die Erstellung der Plastikkarten.

Anzumelden sind alle Vereinsmitglieder, die an einer Aktivität des ÖJV, der JLV oder eines Vereins teilnehmen (Wettkämpfe, Graduierungen, ÖJV/JLV – Kurse, etc.). Die Daten werden in der zentralen Datenbank JAMA erfasst.

Die Geltungsdauer der Meldung währt bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Am Ende des Jahres bestellt jeder Verein selbststän-dig, über JAMA, die Judocards für das nächste Jahr. Dadurch wird die Gültigkeit der Mitgliedschaft auf das entsprechende Jahr verlängert.

Die Vereine sind verpflichtet, die Daten ihrer Judoka und die Vereinsdaten in JAMA auf aktuellem Stand zu halten. Dem JLV obliegt die Kontrolle der Aktualität des Meldewesens und die Ergänzung der Daten in den für den Verein gesperrten Feldern.
In Ausnahmefällen kann der Vorstand des ÖJV oder eines JLV eine bestimmte Person in JAMA anmelden und eine Judocard ausstellen.

In JAMA müssen die Stammdaten vom Verein, JLV und ÖJV erfasst, verwaltet und administriert werden….

…Die Vereine sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Weitergabe der im JAMA erfassten Daten und deren Verwendung zu informieren.

Die Vereine sind auf Grund der DSGVO verpflichtet, Judoka, die nicht mehr Vereinsmitglieder sind, im JAMA zu deaktivieren.

ART. 4 SOR: ALLGEMEINE START-/TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Bei allen der Aufsicht des ÖJV (JLV, Verein) unterstehenden Veranstaltungen sind start- bzw. teilnahmeberechtigt: Ordnungs-gemäß beim ÖJV (JLV, Verein) gemeldete Judoka mit gültiger Judocard (bezogener Jahreslizenz), sofern sie die „Start-/Teilnahmeberechtigung“ für die jeweilige Veranstaltung (Alter, Graduierung etc.) bzw. die für den Wettkampf nötige LIZENZ besitzen. Bei internationalen Turnieren in Österreich sind ausländische Judoka startberechtigt, sofern sie dazu die Genehmigung ihrer Föderation/ihres Vereines besitzen, ordnungsgemäß genannt sind und vom Veranstalter bestätigt werden.

Sollte die Judocard nicht vorgelegt werden oder kein Foto aufweisen, muss die Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eindeutig geklärt sein.
Für Judoka, die an Meisterschaften und/oder Turnieren in Österreich ab der Altersklasse U16 teilnehmen, muss deren Natio-nalität vom Österreichischen Judo Verband in JAMA bestätigt werden. Zu diesem Zweck sendet der Verein einen Nachweis der Staatsbürgerschaft (Kopie des Reisepasses, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.) an den ÖJV, der spätestens 2 Wochen vor Meldeschluss der Veranstaltung im Büro des ÖJV eingelangt sein muss. Erst wenn das Büro die Nationalität der/des Judoka in JAMA bestätigt hat, kann die/der Judoka in JAMA für die Veranstaltung genannt werden (gilt für Österreicher und Nicht-Österreicher).

Judoka sind nur für ihren aktuellen Verein startberechtigt (Ausnahme: Judoka mit Lizenz E). Die Erteilung einer der Lizenzen setzt den Erwerb einer Judocard bei einem österreichischen Verein voraus.

Bei internationalen Bewerben unter Aufsicht der EJU oder IJF dürfen Judoka nur für jene Nation an den Start gehen, für die sie in IJF-Judobase genannt sind.

Jede Art der Startberechtigung für Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft und für österreichische Staatsbürger*Innen im In-/Ausland, die einer Lizenz unterliegen, erteilt ausschließlich der Österreichische Judo Verband, indem er eine entsprechende Lizenz (B, C und E) ausstellt. Die Lizenzen B, C und E sind mittels Antragsformulars, das auf https://www.judoaustria.at/downloads zu finden ist, unter Beibringung der auf dem Formular angeführten Unterlagen beim ÖJV anzufordern.

Die Lizenztarife sind in der Gebührenordnung festgelegt. Das Startrecht von Judoka ohne österreichische Staatsbürgerschaft sowie Judoka mit Lizenz E für Mannschaftsstaatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften Mannschaft sowie Ös-terreichische Meisterschaften Mixed Teams ist durch das jeweilige Reglement bzw. die jeweilige Ausschreibung festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Lizenzen bei österreichischen Meisterschaften startberechtigt (etwaige Änderungen müssen in der Ausschreibung geregelt werden)

MeisterschaftStartberechtigte Lizenz
Österreichische StaatsmeisterschaftJudocard
Österreichische Meisterschaft U23Judocard, Lizenz B
Österreihchische Meisterschaft U21Judocard, Lizenz B
Österreichische Meisterschaft U18Judocard, Lizenz B
Österreichische Meisterschaft U16Judocard, Lizenz B, Lizenz E
Österreichische Staatsmeisterschaft KataJudocard
Österreichische Meisterschaft KataJudocard, Lizenz B
Österreichische BehindertensportmeisterschaftJudocard, Lizenz B
Österreichische Judo BundesligaJudocard, Lizenz B, Lizenz C, Lizenz E

Der Start verbandsfremder Personen bei Wettkämpfen eines Verbandsvereines, sowie die Teilnahme von Verbandspersonen an Veranstaltungen verbandsfremder Vereinigungen, kann nur vom ÖJV genehmigt werden.

Verstöße gegen den Art. 4 dieser Sportordnung sind vom ÖJV-Vorstand an den Ehrensenat weiter zu leiten und zu behandeln. Eventuelle Sanktionen regelt das Disziplinarstatut des ÖJV.

Judoka, die an vom ÖJV, der EJU und IJF organisierten Maßnahmen teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche im Zuge der Maßnahme erhobenen Daten, einschließlich persönlicher Daten, Live-Ergebnisse, Fotos und/oder Vi-deos (hier als Medien bezeichnet) vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Die Medien können in gedruckter oder digitaler Form verwendet werden, einschließlich Druckproduktionen, Webseiten, E-Marketing, Poster und Banner, Werbung, Film, TV, Social-Media, zu Ausbildungs- und anderen Zwecken. Wenn Judoka (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) damit nicht einverstanden sind, müssen sie dies per Mail an office@judoaustria.at mitteilen.

ART. 10 SOR: LIZENZTARTEN

Siehe Frage 13.


17. Welche Wettkampfsysteme sollten wann sinnvollerweise zur Anwendung kommen?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 15 – Durchführungssysteme (Auszug).

1. MEISTERSCHAFTSSYSTEMWird bei Einzelbewerben angewendet, wenn in einer Gewichtsklasse weniger als 6, mindestens aber 2 Starter teilnehmen (Ausnahme: Österr. Staatsmeisterschaften Allgemeine Klasse 3 Starter erforderlich).
Kann bei Mannschaftsbewerben angewendet werden, wenn an einem Bewerb nur 3 Mannschaften teilnehmen.
2. CUPSYSTEMSollte angewendet werden, wenn in einer Gewichtsklasse mindes-tens 8 Starter teilnehmen.
3. CUPSYSTEM mit HOFFNUNGSRUNDESollte angewendet werden, wenn in einer Gewichtsklasse mindes-tens 8 Starter teilnehmen.
4. VIER-GRUPPEN-SYSTEMSollte angewendet werden, wenn in einer Gewichtsklasse mehr als 8 Starter teilnehmen.
5. POOLSYSTEMWird angewendet, wenn in einer Gewichtsklasse 6 oder 7 Teilnehmer am Start sind

18. Wie wird nach einem Direkt-HANSOKUMAKE mit den betroffenen Judoka verfahren?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 25 – Verstöße;
WKR 2017-20/ARTIKEL 19 – Ende des Kampfes (Auszug);
WKR 2017-20/ARTIKEL 27 – Verbotene Handlungen/Auszug;
Unterlagen zum Bundeskampfrichterkurs am 6. und 7.2.1999 in Vöcklabruck;
WKR Annex 2/2011 gültig seit 1.7.2011;
WKR Annex 1/2016 gültig seit 26.12.2016;
IJF Sport and Organisation Rules,
Version 12.03.2024, Artikel 3.5 – Additional Rules (Auszug).

ART. 25 SOR: VERSTÖSSE

Verstöße gegen die Sportordnung (SOR) werden gemäß Disziplinarstatut des ÖJV behandelt.

ART. 19 WKR: KAMPFENDE (Anhang/Auszug)

  1. Ein Kampf kann in der regulären Kampfzeit (4 Minuten) ausschließlich mit Wertung (WAZA-ARI oder IPPON) entschieden werden. Strafen (SHIDO) entscheiden den Kampf erst, wenn Shido das 3. Mal (HANSOKU-MAKE) oder ein direktes HANSOKU-MAKE ausgesprochen wird. Eine Strafe wird niemals in eine Wertung umgewandelt. …

4. GOLDEN SCORE

Der Kampf endet:

…b) wenn ein Kämpfer mit HANSOKU-MAKE (direkt oder als 3. SHIDO) bestraft wird

Wenn während des „Golden Score“ ein „Direkt-HANSOKU-MAKE“ vergeben wird, hat das Ergebnis für den bestraften Kämpfer die gleichen Folgen, wie während eines normalen Kampfes. …

5. Besondere Situationen im „Golden Score“:

…c) Im dem Fall wo beide Kämpfer mit einem kumulierten HANSOKU-MAKE (als Ergebnis aufeinander folgender SHIDO) bestraft werden, scheiden beide Kämpfer aus dem Bewerb aus.

d) Im Falle wo beide Kämpfer gleichzeitig durch „Direkt-HANSOKU-MAKE“ bestraft werden, entscheidet die ÖJV-Turnierleitung. …

ART. 24 WKR: VERBOTENE HANDLUNGEN (Auszug)

… Es gibt eine Möglichkeit der Disqualifikation (HANSOKU-MAKE). Wurde ein Kämpfer zuvor mit HANSOKU-MAKE bestraft, kann ihm oder kann ihm auch nicht erlaubt werden, weiter am Wettbewerb teilzunehmen.

Im Fall, dass HANSOKU-MAKE infolge von progressiven Strafen gegeben wird, darf der mit 3 SHIDO bestrafte kämpfer weiter am Wettbewerb teilnehmen.

Im Fall, dass „Direkt-HANSOKU-MAKE“ wegen Handlungen gegen den Geist des JUDO vergeben wird, darf dieser JUDOKA nicht weiter am Wettbewerb teilnehmen. In diesem Fall kann eine disziplinäre Sanktion von den ÖJV-Offiziellen verhängt werden.

Im Fall eines doppelten HANSOKU-MAKE aufgrund eines dritten SHIDO, werden beide Kämpfer vom Bewerb ausgeschlossen.

Über ein „Direkt-HANSOKU-MAKE“ für beide Kämpfer entscheidet die ÖJV-Turnierleitung. …

HANSOKU-MAKE (Gruppe der schweren Verstöße)

13) Jede Handlung, die gegen den Geist des JUDO verstößt, kann zu jeder Zeit des Wettkampfes mit einem direkten HANSOKU-MAKE bestraft werden.

Unterlagen zum BKR-Kurs am 6. und 7.2.1999 in Vöcklabruck:

Die Vergabe von DIREKT-HANSOKU-MAKE an einen Judoka führt zu seinem sofortigen Ausschluss aus dem laufenden Bewerb. Das gilt für alle möglichen Fälle von Direkt-Hansoku-make und nicht nur für unsportliches Verhalten. Der KR leitet das Ausschlussverfahren gegen den Judoka dadurch ein, dass er dem für seine Matte zuständigen Kommissionsmitglied die Vergabe des Direkt-Hansoku-make mitteilt. Bei Österreichischen Bewerben erfolgt diese Mitteilung an den WKL.

Die Handhabung des Direkt-Hansoku-make in einer Liga-Begegnung wird in einem eigenen Punkt der Ligadurchführungsbe-stimmungen abgehandelt.

IX. TACHI-REI zwischen Wettkämpfern (IJF-Sporting Code/Auszug)

Die Wettkämpfer werden aufgefordert, die Verbeugungsrichtlinien und die IJF-Wettkampfregeln zu befolgen. Wettkämpfer, die sich nicht in Übersteinstimmung mit diesem Leitfaden verbeugen, werden dem IJF-Sportdirektor oder dem Wettkampfleiter gemeldet. Der Wettkampfleiter ist bevollmächtigt, den Wettkämpfer für den weiteren Wettbewerb zu disqualifizieren und im Falle eines Medaillenkampfes wird ihm die Medaille und/oder Platzierung aberkannt.

WKR Annex 2/2011: Änderungen der Schulterstreifen per 1. Juli bei EJU-Veranstaltungen

… Kein regelkonformer JUDOGI bedeutet HANSOKU-MAKE: wenn der JUDOKA die JUDOGI-Kontrolle nicht besteht, gewinnt sein Gegner. …

WKR Annex 1/2006: Änderungen der WKR mit Gültigkeit 26. Dezember 2016

… Das Ergreifen des Beines oder der Hose wird zuerst mit SHIDO und als zweitens mit HANSOKU-MAKE bestraft. …

… Wenn UKE versucht, die Landung auf dem Rücken durch irgendeine Bewegung zu vermeiden, die für den Kopf, Hals oder die Wirbelsäule gefährlich ist, wird dies mit HANSOKU-MAKE bestraft. Der Kämpfer verliert diesen Wettkampf, kann aber, falls möglich, den Wettbewerb fortsetzen. …

IJF Sport and Organisation Rules

… Wenn ein Athlet einen Wettkampf durch ein direktes Hansoku-make für Handlungen gegen den Geist des Judo verliert, werden Ranglistenpunkte für die Position zuerkannt, die der Athlet im Wettkampf erreicht hat. Punkte, Medaillen und Preisgel-der können jedoch, abhängig von den Ergebnissen weiterer Disziplinarmaßnahmen, aberkannt werden. …


20. Wer kann wann, wie und wogegen Protest einlegen?

21. Welchen Personen behandeln einen eingelangten Protest vor Ort?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 24 – Proteste;
ANHANG C – Die Tätigkeit der/des Turnierdirektor*Ins (Auszug).

ART. 24 SOR: PROTESTE:

Proteste sind nur bei nachweisbaren Verstößen gegen die Sportordnung möglich, technische Vergehen (z.B.: nachweislich falsche Anzeige am Scoreboard bis knapp vor Kampfende). Gegen die Entscheidung des Kampfrichters kein Protest möglich.

Ausnahme:

Der/die Kampfrichter*In (KR) verstößt gegen das Mehrheitsprinzip (z.B. der/die KR lässt eine angesagte Festhaltetechnik trotz Einspruch der beiden Seitenrichter (Außenrichter am Tisch) über die volle Festhaltezeit laufen). Der Protest kann nur so lange eingebracht werden, als sich die/der betroffene WettkämpferIn auf der Matte befindet. Die Tischbesatzung muss während der Behandlung des Protestes, die bis zur Einbringung verstrichene Kampfzeit und die bereits gegebenen Wertungen festhalten.

Ein Protest ist beim/bei der Turnierdirektor*In einzubringen und die Protestgebühr ist zu erlegen. Die Protestgebühr wird zurückerstattet, wenn dem Protest stattgegeben wird.

Protestgebühr:

Bei ÖJV-Meisterschaften/Turnieren sind das € 200,–. Bei allen anderen Meisterschaften/Turnieren gelten die jeweiligen Festlegungen in der Ausschreibung.

Der Protest wird durch die PROTESTJURY, bestehend aus der/dem ranghöchsten anwesenden VerbandsfunktionärIn, der/dem verantwortlichen Kampfrichter*In und der/dem Turnierdirektor*In gebildet, behandelt und entschieden (Anhang – Die Tätigkeit des/der Turnierdirektor*Ins).

ANHANG C: Die Tätigkeit des/der Turnierdirektor*Ins:

Abhandlung von Protesten:

Die/der Turnierdirektor*In nimmt den Protest entgegen, kassiert die Protestgebühr, beruft die Protest-Jury ein und behandelt den Protest.


22. Bei welchen Wettkämpfen muss ärztliches Fachpersonal anwesend sein und welche Aufgaben fallen diesen zu?

ANTWORT:

SOR 2023/ARTIKEL 21 – Erste Hilfe/Medizinische Versorgung;
ARTIKGEL 8 – Kata-Bewerbe (Auszug);
WKR 2017-20/ARTIKEL 26 – Verletzung, Krankheit oder Unfall (Auszug).

ART. 21 SOR: ERSTE HILFE/MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Bei jeder Wettkampfveranstaltung des ÖJV bzw. Landesverbandes bis zur Ebene von Bezirkscups oder ähnlichen Turnieren mit vereinsfremder Teilnahme muss ein/e Arzt/Ärztin (mit jus practicandi = Recht zur selbständigen Ausübung des Arztberufes) während der gesamten Wettkampfdauer, beginnend mit dem ersten Kampf und endend mit dem letzten Kampf des Tages, anwesend sein, je nach Veranstaltung zusätzlich noch Rettungspersonal und Rettungsfahrzeug. Bei Vereinsturnieren mit frem-der Beteiligung wird die Bereitstellung eines/r Arztes/Ärztin ebenfalls empfohlen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kata-Bewerbe.

ART. 8 SOR: KATA-BEWERBE (Auszug)

… Bei der Durchführung einer Kata-Meisterschaft oder eines Kata-Turniers ist die Anwesenheit von ärztlicher Betreuung nicht vorgeschrieben.

ART. 27 WKR: VERLETZUNG, KRANKHEIT oder UNFALL (Auszug)

Ärztliche Untersuchung

  1. Der Kampfrichter soll den Arzt rufen, wenn ein Kämpfer einen schweren Aufprall auf den Kopf oder Rücke (Wirbelsäule) erlitten hat, oder wann immer der Kampfrichter Grund zur Annahme hat, es könnte sich um eine schwere Verletzung handeln. In beiden Fällen untersucht der Arzt den Kämpfer in der kürzest möglichen Zeit und teilt dem Kampfrichter mit, ob der Kämpfer weiterkämpfen kann oder nicht.
    Wenn der Arzt nach der Untersuchung eines verletzten Kämpfers dem Kampfrichter mitteilt, dass der Kämpfer nicht weiterkämpfen kann, soll der Kampfrichter, nach Rücksprache mit den Außenrichtern, den Kampf beenden und den Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.
  2. Der Kämpfer kann den Kampfrichter ersuchen, den Arzt zu rufen, jedoch in diesem Fall ist der Kampf beendet und sein Gegner wird zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.
  3. Der Arzt kann eine Untersuchung seines Kämpfers fordern, jedoch in diesem Fall ist der Kampf beendet und der Gegner wird zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.

In jedem Fall, wo die Kampfrichter der Meinung sind, dass der Kampf nicht fortgesetzt werden sollte, soll der Kampfrichter den Kampf beenden und in Übereinstimmung mit den Wettkampfregeln das Ergebnis bekannt geben.

Blutende Verletzungen

Wenn eine blutende Verletzung auftritt, soll der Kampfrichter den Arzt rufen, um dem Kämpfer zu helfen, die Blutung zu stillen und zu versorgen.

Aus gesundheitlichen Gründen soll der Kampfrichter im Falle von Blutungen den Arzt rufen; es ist nicht erlaubt, blutend zu kämpfen.

Allerdings kann dieselbe blutende Verletzung durch den Arzt nur zweimal (2) behandelt werden. Blutet dieselbe Verlet-zung zum dritte (3.) Mal, soll der Kampfrichter, nach Rücksprache mit den Außenrichtern, zur Sicherheit des Kämpfers den Kampf beenden und seinen Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.

In jedem Fall, wo die Blutung nicht gestillt und verbunden werden kann, soll der Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt werden.

Kleinere Verletzungen

Eine kleine Verletzung kann durch den Kämpfer selbst versorgt werden. Zum Beispiel im Falle eines verrenkten Fingers soll der Kampfrichter den Kampf stoppen (durch Verkündung von Mate oder Sono-mama) und dem Kämpfer erlauben, den Finger einzurenken. Diese Handlung sollte unverzüglich und ohne Unterstützung durch den Kampfrichter oder den Arzt erfolgen und der Kämpfer kann den Kampf fortsetzen.

Dem Kämpfer ist es erlaubt, denselben Finger zweimal (2) zu versorgen. Wenn dieselbe Verrenkung das dritte (3.) Mal auftritt, dann wird der Zustand des Kämpfers dermaßen beurteilt, dass er nicht mehr weiterkämpfen kann. Der Kampfrichter soll, nach der Rücksprache mit den Außenrichtern, den Kampf beenden und den Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklären.

ANHANG:

… Im Allgemeinen ist es nur einem (1) Arzt für jeden Kämpfer erlaubt, auf der Wettkampffläche zu sein. Sollte ein Arzt einen Assistenten benötigen, muss er zuerst den Kampfrichter informieren.

Ärztliche Hilfe

a. Bei einer kleinen Verletzung:

Im Falle eines abgebrochenen Nagels ist es dem Arzt erlaubt, beim Nagelschneiden zu helfen. Der Arzt darf auch bei einer Scrotum-Verletzung (Hoden) helfen.

b. Bei einer blutenden Verletzung:

Immer wenn es zu Blutungen kommt, muss diese aus Sicherheitsgründen mit Hilfe des Arztes vollständig von Heftpflaster, Bandagen, Nasentampons (die Verwendung von Blutstillern und hämostatischen Produkten ist erlaubt) gestillt werden.

Wenn der Arzt gerufen wird, um einem Kämpfer zu helfen, sollte eine solche medizinische Hilfeleistung so rasch als möglich erfolgen.

Hinweis: Mit Ausnahme der oben genannten Situationen wird, wenn der Arzt irgendeine Behandlung durchführt, der Gegner zum Sieger durch Kiken-gachi erklärt.


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